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LG Essen, 30.01.2002 - 42 O 103/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen des Vorliegens der zivilprozessrechtlichen Prozessführungsbefugnis eines Mitgesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zur Durchsetzung einer vertraglichen Forderung der GbR im eigenen Namen; Ausgestaltung des Rechtsinstituts der actio ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2002, 832
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus LG Essen, 30.01.2002 - 42 O 103/01
Selbst wenn die Personengesellschaft D und R nicht als OHG sondern als Gesellschaft Bürgerlichen Rechts einzuordnen wäre, stünde dem Kläger nach Auffassung der Kammer unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Rechts- und Parteifähigkeit der (Außen- )BGB- Gesellschaft (vgl. BGH MDR 2001, 459 f.) im vorliegenden Prozess keine Prozessführungsbefugnis zu. - BGH, 18.11.1999 - IX ZR 153/98
Haftung des Notars wegen Verletzung eines Treuhandauftrages
Auszug aus LG Essen, 30.01.2002 - 42 O 103/01
Nach -bisherständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes besitzt allerdings ein nicht geschäftsführungsbefugter Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft ausnahmsweise ein aus § 432 BGB abgeleitetes Einzelklagerecht, wenn ein anderer Gesellschafter sich unter Zurückstellung der Gesellschaftsinteressen im bewussten Zusammenwirken mit dem Dritten weigert, an der Geltendmachung einer Gesellschaftsforderung mitzuwirken (so z.B. BGH NJW 2000, 734 m.w.N.).